Pflichten eines Geflügelhalters


Meldepflicht

Geflügel, das im heimischen Garten gehalten wird,
muss dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden.

Meldepflichtig sind

Hühner
Wachteln
Puten
Enten
Gänse
Fasane
Perlhühner
Rebhühner
Tauben

Impfpflicht für Hühner

Alle 3 Monate ist es Pflicht (in Niedersachsen), seine Hühner gegen die Newcastle Krankheit zu impfen.
Eine einfache Trinkwasserimpfung reicht jedoch aus.
Den Impfstoff erhält man in der Regel beim örtlichen Kleintierzuchtverein.
Alternativ bietet sich bei der Haltung nur weniger Tiere eine Schutzimpfung durch den Tierarzt an,
diese ist nur jährlich notwendig. 



Der Impfstoff ist für Vereinsmitglieder
des GZV Wathlingen kostenlos!
Er muss nur, am Impftag, abgeholt werden und innerhalb 2 Stunden
(nach dem Anmischen) verabreicht werden.

Damit die Hühner dann auch trinken, hilft ein kleiner aber gemeiner Trick.
Abends wird den Hühner das Trinkwasser entzogen und

zum Frühstück gibt es Haferflocken.
Wenn man dann, so gegen 10 / 12 Uhr, den Impfstoff ins Trinkwasser

gegeben hat und den Hühner vorsetzt, kann man sicher sein dass
alle auch mächtig Durst haben ;-)
Trotzdem muss man natürlich darauf achten dass auch 

alle Tiere getrunken haben.

Was passiert wenn Hühner nicht geimpft sind?

Sind sie der Impfpflicht nicht nachgekommen, und ihnen kann ein Mitverschulden
am Ausbruch nachgewiesen werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.
Sie kann laut Aktion Tier mit einem Bußgeld im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich geahndet werden.

Die Newcastle Disease ist für den Menschen ungefährlich

Verhalten wenn Tiere verenden

Verenden innerhalb von 24 Stunden mindestens 3 Hühner
(bei der Haltung von weniger als 100 Hühner),
so ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen.
Dieser muss eine Vogelgrippe ausschließen.

Aus dem Auftreten der Vogelgrippe ist auch die Geflügelpest-Verordnung entstanden,
die die Voraussetzungen zur Stallpflicht von Geflügel behandelt.

Mittlerweile gibt es aber in den meisten Regionen Ausnahmegenehmigungen,
die eine Freilandhaltung der Hühner unter gewissen Auflagen zulässt.

Auch die Hühner-Salmonellen-Verordnung, die eigentlich nur für größere
Hühnerhaltungen ab 350 Tieren greift, kann von den zuständigen Behörden
eine Salmonellen-Impfung für Kleinhalter verlangen,
sofern aus Tierseuchenrechtlichen Gründen erforderlich.